Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes
Am 11. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Nach der Zustimmung durch den Bundesrat am 12. Mai 2023 müssen Beschäftigungsgeber (Unternehmen, kirchliche Stellen, Behörden et cetera) nach dem HinSchG (anonyme) Meldestellen schaffen. Das HinSchG wird drei Monate nach der Verkündung in Kraft treten. Die betroffenen Beschäftigungsgeber müssen dann innerhalb der im Gesetz vorgesehenen Übergangsfristen eine interne Meldestelle einrichten.
Einrichtung einer Meldestelle nach dem HinSchG
Unternehmen müssen eine Meldestelle einrichten und betreiben, bei der insbesondere
vor allem die nachfolgenden Verstöße melden können:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mindestlohngesetz
- Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten
- Bekämpfung der Geldwäsche
- Produktsicherheit
- Verkehrssicherheit
- Beförderung gefährlicher Güter
- Umwelt- und Strahlenschutz
- Lebensmittel- und Fleischmittelsicherheit
- Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Verbraucherschutz
- Datenschutz und Sicherheit in der Informationstechnik
- Vergaberecht
- Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften
- Wettbewerbsrecht et cetera
Die Rübezahl-Riegelein-Gruppe, verfolgt das Ziel, bei allen geschäftlichen Aktivitäten gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu handeln. Dazu haben wir eine interne Hinweisgeberstelle eingerichtet. Ziel dieser internen Hinweisgeberstelle ist es, unsere Unternehmensgruppe, die Mitarbeitenden und andere Personen, sowie unsere Geschäftspartner vor Schäden durch Straftaten, Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, Interessenkonflikte, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften, etc. zu schützen.
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass durch Mitarbeitende oder Führungskräfte unserer Unternehmensgruppe, eines Lieferanten oder Sublieferanten Sorgfaltspflichtverletzungen oder Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz begangen werden, nutzen Sie für entsprechende Hinweise bitte unser elektronisches Hinweisgebersystem (Whistleblower Software).
Elektronisches Hinweisgebersystem
Unser elektronisches Hinweisgebersystem Whistleblower Software ermöglicht es Ihnen, einfach, sicher und wenn gewünscht auch anonym einen Hinweis zu geben. Sie können auch Sprachnachrichten mit Stimmverzerrung zur anonymen Meldung abgeben. Das System ermöglicht es Ihnen, unserer internen Meldestelle verschlüsselte und geschützte Nachrichten zu schicken.
Informationen und Zugang zu unserem Hinweisgebersystem finden Sie unter folgendem Button:
Bitte geben Sie Ihre Hinweise über das elektronische Hinweisgebersystem ab, damit wir Ihren Hinweis zentral erfassen und weiterbearbeiten können.