Lieferkettengesetz - Rückmeldung


Unter dem nachfolgenden Link zu unserem Whistleblowing-Channel bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eine Beschwerde zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einzureichen, falls Sie Kenntnis von menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen in unserem Geschäftsbereich und/oder in der gesamten Lieferkette erlangt haben. Sie können die Beschwerde selbstverständlich auch anonym einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei einer anonymen Beschwerde keine Rückmeldung geben können. Ansonsten werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten. Weitere Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes können Sie unserer Richtline für Beschwerden und Hinweise entnehmen. Diese steht zum Download zur Verfügung.

Für alle anderen Anfragen nutzen Sie bitte unser Standard-Kontaktformular.

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Richtlinie für Beschwerden und Hinweise.
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